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Im Rahmen dieser Internet-Dokumentation gezeigte Kennzeichen oder Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen dienen der staatsbürgerlichen Aufklärung gemäß der §§ 86 Absatz 3 u. 86 a Absatz 3 StGB und stellen somit kein strafbares Verbreiten oder Verwenden dar. |
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